Bei jedem Todesfall ist sofort ein Arzt zu konsultieren, der den Tod feststellt und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.  

Die ärztliche Todesbescheinigung haben die Angehörigen dem zuständigen Zivilstandsamt abzugeben. Bei einem Todesfall im Spital oder Heim wird ein Tod direkt dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.

Informationen im Trauerfall

Schwere Krankheiten, Unfälle und Todesfälle sind einschneidende Ereignisse. In dieser schwierigen Zeit stehen Ihnen die Politische Gemeinde Oberdorf, die Kirchen sowie verschiedene gemeinnützige Organisationen unterstützend zur Seite.

Die Broschüre "Der letzte Weg" informiert über notwendige Schritte im Trauerfall, enthält nützliche Kontakte, Anregungen und eine Checkliste (siehe Publikationen).

Für organisatorische Belange rund um die Bestattung – wie Terminvereinbarungen – sind das Pfarramt, die katholische Kaplanei Büren sowie die Friedhofverwaltung zuständig. Diese arbeiten eng mit den Kirchen und dem Bestattungsinstitut zusammen.

 
 
Bestattungsunternehmen der Region
Die Kontaktangaben zu den Bestattungsinstituten in Ihrer Nähe finden Sie auf der letzten Seite der Broschüre "Der letzte Weg".
 
Friedhofreglemente
(siehe Publikationen)
 
 

Zugehörige Objekte