Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle (Kehricht, Papier, Glas, Metalle, etc.) ist die Gemeinde bzw. der Kehrichtverwertungsverband Nidwalden (KVV NW) zuständig. Eine Übersicht zu Abfuhrdaten, dem Angebot an Sammelstellen oder ähnlichem, erhalten Sie in der Abfallagenda.

Weitere Informationen zu den SUiBR!-Gebührensäcken, SUiBR!-Gebührenmarke für Sperrgut, Kunststoff-Recycling-Säcken und Gewichts-Container mit Datenchip erhalten Sie auf der Webseite SUIBR!

Abfallgebühren
Die Gemeindegebühr pro bewohnte Wohneinheit gemäss Wohnungsregister, pro Ferienwohnung bzw. Ferienhaus sowie pro Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetrieb beträgt:

  • Gemeindegebühr Oberdorf CHF 30.00 exklusive MWST
In dieser Jahresgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
  • Kehricht und Sperrgut - 1 Mal pro Woche ganzjährig, Sperrgut mit Gebürenmarke versehen
  • Grüngut -  alle 14 Tage ganzjährig
  • Metalle und Inertstoffe - 2 Mal pro Jahr

Widerhandlungen
Muss die Gemeinde nicht korrekt entsorgte Abfälle entsorgen oder deren Entsorgung veranlassen, so kann sie die dadurch entstehenden Aufwendungen dem Verursacher in Rechnung stellen. 
(Abfall- und Gebührenreglements des KehrichtVerwertungsVerbandes Nidwalden vom 26. September 2013, Art. 6, Abs. 4 Abfall- und Gebührenreglement KVV NW).