Gemeindeversammlung
Die Stimmabgabe an der Gemeindeversammlung erfolgt in der Regel durch das Handmehr.
Ort
Aula des Schulhauses OberdorfSchulhausstrasse 7
6370 Oberdorf
Aufgaben
- die Wahl der Behörden, insbesondere der Finanz- und der Hochbaukommission
- die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
- die Beschlüsse über Ausgaben und finanzielle Verfügungen, welche die Finanzkompetenzen des administrativen Rates übersteigen
- die Festsetzung des jährlichen Voranschlages
- die Genehmigung der Gemeinderechnung und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes
- die Festlegung der Entschädigungen an die Mitglieder der Gemeindebehörden und Kommissionen
- die Beschlussfassung über den Beitritt zu Gemeindeverbänden und über einen allfälligen Austritt
- die Erteilung und Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
- alle weitern Geschäfte, die durch die Gesetzgebung oder durch Beschluss des administrativen Rates der Gemeindeversammlung zugewiesen werden.
Voraussetzungen
„Aktivbürger und damit Träger der politischen Rechte ist jeder in der Gemeinde Oberdorf niedergelassene Schweizer und jede Schweizerin, der/die das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und dem/der nicht durch die Gesetzgebung das Aktivbürgerrecht entzogen worden ist".
Letzte Versammlungen
| Datum | Sitzung |
|---|