Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, bitten wir Sie, die Klassenlehrperson vor Unterrichtsbeginn zu informieren.

Bei Abwesenheit einer Lehrperson werden die Erziehungsberechtigten so früh wie möglich informiert. Ist eine Lehrperson kurzfristig verhindert (z. B. aufgrund von Krankheit), werden die Schülerinnen und Schüler – je nach Stufe und Situation – von anderen Lehrpersonen betreut oder arbeiten selbständig.

Bei absehbaren Absenzen während der Blockzeiten kann der Unterricht ausfallen, sofern die Eltern mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich über den Ausfall informiert wurden. Können die Kinder in diesem Fall zu Hause nicht betreut werden, bitten wir die Erziehungsberechtigten, sich frühzeitig bei der Klassenlehrperson oder der Teamleitung zu melden.

Beurteilung

Die Beurteilung der schulischen Leistungen ist kantonal geregelt. In der 1. und 2. Primarklasse findet mindestens ein Standortgespräch statt. Am Schuljahresende erhalten die Kinder ein Zeugnis mit Promotionsentscheid.

Ab der 3. Primarklasse bis zum Ende der Orientierungsschule werden die Leistungen im Semesterzeugnis mit Ziffernnoten (1–6) beurteilt. Zusätzlich werden auch das Arbeits- und Sozialverhalten im Zeugnis festgehalten.

Angepasste Lernziele

Wenn ein Kind dem Unterricht längerfristig nicht folgen kann, kann in Absprache mit Eltern, Lehrperson und schulischer Heilpädagogik eine Lernzielanpassung erfolgen. Das Kind arbeitet dann mit individuellen Lernzielen.

Kantonale Vorgaben

Die Beurteilung orientiert sich am Lehrplan 21. Promotion und Fördermassnahmen richten sich nach den kantonalen Bestimmungen; Standortgespräche dienen der gemeinsamen Zielüberprüfung.

Die Blockzeiten für Kindergarten und Primarschule umfassen jeden Vormittag vier Lektionen ab Beginn der ersten Unterrichtsstunde.

Kindergarten

Für Kinder des obligatorischen Kindergartens ist der Besuch der 2. bis 4. Lektion obligatorisch. Die 1. Lektion von 08.20 bis 09.05 Uhr gilt als Auffangzeit. Während dieser Zeit müssen die Kinder im Kindergarten eintreffen. An drei Vormittagen pro Woche ist der Besuch der Auffangzeit verpflichtend.

Kinder des freiwilligen Kindergartens besuchen den Unterricht von Dienstag bis Freitag ebenfalls während der 2. bis 4. Lektion. Die flexible Auffangzeit gilt in erster Linie für Kinder des obligatorischen Kindergartens, kann jedoch auch von Kindern im freiwilligen Kindergarten genutzt werden.

Primarschule

Für alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse finden von Montag bis Freitag am Morgen vier Lektionen statt.

Das Jugendlokal Bunker im Untergeschoss der Kirche Büren steht Jugendlichen ab der 3. ORS zur Verfügung. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Gemeindeleiter Marino Bosoppi oder an das zuständige Schulratsmitglied.

Alle Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule erhalten zu Beginn des Schuljahres ein Busbillett.

Das Busbillett ist während der Schulzeit auf der Strecke von Büren via Oberdorf bis Stans Bahnhof gültig. Schülerinnen und Schüler, die für die Musikschule oder für Therapien nach Stans reisen, erhalten ebenfalls ein entsprechendes Billett.

An Wochenenden sowie während der Schulferien ist das Busbillett nicht gültig.

Alle Schulkommissions- und Schulleitungsmitglieder, die Musikschulleitung, Lehrpersonen sowie weitere Mitarbeitende der Schule Oberdorf verfügen über eine einheitlich aufgebaute E-Mail-Adresse:

vorname.nachname@schule-oberdorf.ch

Elternabend / Elternanlass:
Pro Schuljahr findet mindestens ein Elternabend statt. Die Klassenlehrperson informiert rechtzeitig über Termin und Inhalte.

Elterngespräche:
Bei Bedarf oder besonderen Vorkommnissen werden Gespräche mit der Lehrperson oder der Schulleitung geführt. Eltern können jederzeit ein Gespräch wünschen.

Beurteilungsgespräche:
In der Primarschule findet jährlich mindestens ein Standortgespräch statt. In der Orientierungsschule erfolgen im 1. und 2. ORS zusätzlich Gespräche zur Standortbestimmung.

Elterninformationen:
Mehrmals jährlich erhalten die Eltern wichtige Informationen und Terminübersichten. Weitere Mitteilungen erfolgen nach Bedarf, in der Regel per E-Mail.

Bei Erziehungsfragen oder -problemen können sich Eltern an folgende Stellen wenden:

Schulsozialarbeit Schule Oberdorf
Valentin Rast
079 207 59 81
valentin.rast@nw.ch

Schulpsychologischer Dienst
 041 618 74 10
 spd@nw.ch

Jugend- und Familienberatung
nw.ch – Abteilung Jugend, Familie, Sucht

Kinder- und Jugendpsychologischer Dienst 
https://www.lups.ch/?dom=4

Den Schulferienplan des Kantons Nidwalden finden Sie auf der Homepage der Bildungsdirektion.

Unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2025/2026

Maria Empfängnis Montag, 8. Dezember 2025
Josefstag Donnerstag, 19. März 2026
Auffahrt Donnerstag, 14. Mai 2026
schulfrei nach Auffahrt, "Brücke" Freitag, 15. Mai 2026
Pfingstmontag Montag, 25. Mai 2026
Fronleichnam Donnerstag, 4. Juni 2026
schulfrei nach Fronleichnam, "Brücke"      Freitag, 5. Juni 2026
   

Unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2026/2027

Maria Empfängnis Dienstag, 8. Dezember 2026
Josefstag Freitag, 19. März 2027
Auffahrt Donnerstag, 6. Mai 2027
schulfrei nach Auffahrt, "Brücke" Freitag, 7. Mai 2027
Pfingstmontag Montag, 17. Mai 2027
Fronleichnam Donnerstag, 27. Mai 2027
schulfrei nach Fronleichnam, "Brücke"     Freitag, 28. Mai 2027

Verlorene oder vergessene Gegenstände auf dem Schulareal können beim zuständigen Hauswart gemeldet oder dort abgeholt werden. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie oder Ihr Kind persönliche Gegenstände in den Vitrinen mit Fundmaterial entdecken.

Vor den Turnhallen- und Schwimmgarderoben stehen Wäschekörbe bereit, in denen vergessene Kleidungsstücke deponiert werden.

Die Schule Oberdorf bietet für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe eine Hausaufgabenhilfe an. Sie findet in Büren und Oberdorf jeweils am Montag und Donnerstag statt.

Für die Anmeldung und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson.

Die Lehrpersonen der Schule Oberdorf besuchen jährlich einmal den Unterricht einer Kollegin oder eines Kollegen und tauschen sich anschliessend in einem Gespräch aus. Führt eine Hospitation zu Unterrichtsausfall, werden die Eltern frühzeitig informiert.

Im ersten Schuljahr werden Auffrischungsimpfungen gegen Kinderlähmung (Polio), Diphtherie und Starrkrampf (DiTe), Keuchhusten (Pa) sowie Masern, Mumps und Röteln (MMR) empfohlen.
Im 6. Schuljahr wird für Mädchen die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) empfohlen.
Im 8. Schuljahr werden für alle Schülerinnen und Schüler erneut DiTe sowie MMR empfohlen.
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt zudem die Impfung gegen Hepatitis B für alle Jugendlichen.

Die Schulimpfungen sind freiwillig und für die Eltern kostenfrei. Vor jeder Impfung erhalten die Eltern ein Merkblatt mit Fragebogen, über welchen die Zustimmung oder Ablehnung mitgeteilt werden kann.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.

Für die Schülerinnen und Schüler der 2. ORS findet während einer Schulwoche eine kantonal koordinierte Schnupperlehre statt. Der genaue Zeitraum wird jeweils frühzeitig im Rahmen der Schuljahresplanung bekanntgegeben.

Weitere Schnupperlehren müssen in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeit – also während der Schulferien – absolviert werden.

Falls eine Schnupperlehre während der Schulzeit stattfindet, reichen Schülerinnen und Schüler rechtzeitig ein  Oberdorf - Schnupperlehr-Gesuch bei der Klassenlehrperson ein. 

 

Elias Raemy


In unserem Schwimmbad, welches 2017 umfassend saniert wurde, findet hauptsächlich Schwimmunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler statt. Daneben steht es an einem Abend auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Öffnungszeiten: Dienstagabend von 19.00 bis 21.00 Uhr
Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung von Erwachsenen Zutritt.

Einzeleintritt: CHF 3.00
Abonnement für 12 Eintritte: CHF 30.00

Während der Schulferien, an eidgenössischen und kantonalen Feiertagen bleibt das Schwimmbad geschlossen.


Für Schwimmbadvermietungen (Montag bis Samstag ausserhalb der Unterrichtszeit) siehe Gebührenordnung.

Die Meinung unserer Schülerinnen und Schüler ist uns wichtig. Aus diesem Grund erhalten sie auch die Möglichkeit, bei bestimmten Themen zu partizipieren.
In Büren wird seit vielen Jahren der Kirabü (Kinderrat Büren) geführt. In Oberdorf existiert der Kinderrat ROKI (Rat Oberdorfer Kinder) für die Primarschule und der Oberrat ORS. Dadurch erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, aktiv am Schulleben mitzuwirken.

Die Schülerinnen und Schüler absolvieren gegen Ende des Schuljahres den Stellwerk-Test der 8. bzw. 9. Klasse. Dieser ermöglicht ihnen einen Vergleich ihrer Leistungen in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch mit gleichaltrigen Jugendlichen in der Deutschschweiz.

Nadja Müller

Im Stundenplan der einzelnen Klassen sind die Unterrichtszeiten und Fächer aufgeführt. Die Anzahl Lektionen pro Fach ist in der Stundentafel der Volksschulverordnung verbindlich geregelt.

Der Stundenplan für das kommende Schuljahr wird jeweils – sobald die Genehmigung vorliegt – gegen Ende Juni veröffentlicht.

Kindergarten Oberdorf Primarschule Oberdorf Orientierungsschule Oberdorf Kindergarten Büren Primarschule Büren
    07:30 - 08:15    
08:20 - 09:05 08:20 - 09:05 08:20 - 09:05  08:20 - 09:05 08:20 - 09:05
09:10 - 09:55 09:10 - 09:55 09:10 - 09:55  09:10 - 09:55 09:10 - 09:55
10:15 - 11:00 10:15 - 11:00 10:15 - 11:00  10:15 - 11:00 10:15 - 11:00
11:05 - 11:50 11:05 - 11:50 11:05 - 11:50  11:00 - 11:45 11:00 - 11:45
 Mittagspause  Mittagspause  Mittagspause  Mittagspause  Mittagspause
13:30 - 14:15 13:30 - 14:15 13:30 - 14:15  13:15 - 14:00 13:15 - 14:00
14:20 - 15:05 14:20 - 15:05 14:20 - 15:05  14:00 - 14:45 14:00 - 14:45
15:20 - 16:05 15:20 - 16:05 15:20 - 16:05  15:00 - 15:45 15:00 - 15:45
    16:05 - 16:50    
    16:50 - 17:35    
    17:35 - 18:20    

 

 

Gemäss Volksschulgesetz sind die Erziehungsberechtigten für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder sowie für die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich. Arzt- und Zahnarzttermine, Sportanlässe und ähnliche Verpflichtungen sollen nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeit organisiert werden.

Benötigen Sie dennoch eine Dispensation, ist dies der Klassenlehrperson frühzeitig mitzuteilen. Dispensationsgesuche, welche den Kompetenzbereich der Lehrperson überschreiten, werden von dieser an die Schulleitung weitergeleitet. Für Urlaube von mehr als einer Woche Dauer ist die Schulkommission zuständig.

Direkt vor und nach den Schulferien sind Beurlaubungen grundsätzlich nicht möglich. Während eines bewilligten Urlaubs besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht.

Hier finden Sie das Formular Urlaubsgesuch

In der 5. Primarklasse findet eine Veloprüfung mit Theorie- und Praxisteil statt. Die Vorbereitung erfolgt im Klassenverband.

Der Verkehrsunterricht beginnt im Kindergarten und wird durch Polizistinnen und Polizisten unterstützt. Ab der 3. Primarklasse werden auch Velofertigkeiten geübt.

Bei allen schulischen Velofahrten besteht Helmpflicht.

Wenn Sie mit schulpflichtigen Kindern aus der Gemeinde wegziehen, bitten wir Sie, dies möglichst frühzeitig der Klassenlehrperson sowie dem Schulsekretariat zu melden. Der Wegzug ist zudem der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Schulverwaltung gerne zur Verfügung:
Telefon: 041 619 80 10
E-Mail: schulverwaltung@schule-oberdorf.ch

Schulverwaltung

Gemäss Volksschulgesetz können Schülerinnen und Schüler eine Klasse überspringen, wenn dies aufgrund ihrer Leistung und ihres Entwicklungsstandes angezeigt ist. Der Entscheid erfolgt gemeinsam durch die Eltern, die verantwortlichen Lehrpersonen und die Schulleitung. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet die Schulbehörde.

Genauere Informationen zum Ablauf erhalten Sie von der Klassenlehrperson.

Das Übertrittsverfahren von der 6. Primarklasse in die Sekundarstufe I (Werkschule, ORS oder Gymnasium) ist in der Volksschulverordnung geregelt. Betroffene Eltern werden am Übertrittselternabend über den Ablauf sowie über die verschiedenen Möglichkeiten informiert.

Eine Informationsbroschüre zum Übertrittsverfahren steht zudem online auf www.nw.ch (Suchwort: Übertrittsverfahren) zum Download bereit.

Die Schulzahnärztinnen führen jährlich den obligatorischen Schulzahnuntersuch in ihrer Praxis durch. Sie überprüfen die Zahngesundheit der Schülerinnen und Schüler und informieren die Eltern bei notwendigem Behandlungsbedarf.

Die Schulzahnärztinnen der Schule Oberdorf sind:
Frau Dr. med. dent. Studer-Buholzer
Herr Dr. med. dent. Studer-Buholzer
Aemättlihof 105, Stans

Die Schule trägt neben ihrem Bildungsauftrag auch Verantwortung für die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Zu Beginn des ersten Schuljahres erhalten die Eltern einen Gutschein für eine ärztliche Untersuchung. Die Eltern wählen die Ärztin oder den Arzt frei und sorgen dafür, dass die Untersuchung bis zum 30. April des ersten Schuljahres durchgeführt wird. Wird diese Frist nicht eingehalten, ordnet die Schulleitung die Untersuchung beim Schularzt an.

Im ersten Semester des 9. Schuljahres führt die Schulärztin oder der Schularzt in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson eine Gesundheitsberatung durch. Anschliessend haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ein individuelles Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt nach Wahl zu führen. Die Schule stellt dafür einen Gutschein zur Verfügung.

Schularzt der Schule Oberdorf ist
Dr. med. Dominik von Matt, Rathausplatz 7, Stans.