Die Bezirksgemeinden in Nidwalden entstanden nach der Bundesverfassung von 1848 und der an der ausserordentlichen Landsgemeinde vom 1. April 1850 angenommenen Kantonsverfassung. Dabei wurde die Bezirksgemeinde – heute Politische Gemeinde – Oberdorf aus den politischen Ürten Oberdorf, Waltersberg und Büren nid dem Bach als 11. Gemeinde des Kantons Nidwalden gebildet.

Ürti oder Irti nennt man in Nidwalden die zur gemeinsamen Nutzung von Wald, Weide und Alpen entstandenen Gemeinwesen. Ihre Organisation regelte vor allem die ökonomischen Interessen der Genossen und überlagerte teils die politischen Verwaltungseinheiten. Ähnlich den städtischen Bürgerrechten schlossen sich die berechtigten Familien ab; neue Mitglieder wurden nicht mehr aufgenommen. Seit der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts waren diese ländlichen Nutzbürgerrechte geschlossen. Für Oberdorf wichtig sind die Genossenkorporation Stans, die Ürtekorporation Waltersberg Oberdorf und die Ürtekorporation nid dem Bach Büren.

Genossenkorporation Stans
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinschaft von Nieder- und Oberdorf in Stans schon vor 1370 bestanden hat. Weitere Informationen zu den Stammgeschlechtern der Genossenbürger von Stans finden Sie hier.

Ansprechpersonen:
Genossenvogt: Stefan Flury
Verwaltung: Bernadette Kaiser-Lussi, Adresse: Genossenkorporation Stans, Postfach 421, 6371 Stans, Telefon 041 611 18 48 / Mobile 079 398 65 90, E-Mail kontakt@korporation-stans.ch Webseite Genossenkorporation Stans

Ürtekorporation Waltersberg Oberdorf
Die Gemeinschaft von Waltersberg als kleinste Ürte von Nidwalden besteht seit 1426.
Oberdorf bildete mit Waltersberg die fünfte politische Ürte Nidwaldens, welche vor 1850 Anrecht auf 4 Landräte hatte. Im Verlaufe der Jahrhunderte konnte sich im Waltersberg ein einziges Landleutegeschlecht als genossenschaftlicher Geschlechterstamm behaupten. Weitere Informationen zu den Stammgeschlechtern der Ürtebürger Waltersberg Oberdorf finden Sie hier.

Ansprechperson:
Walter Flühler-Mathis, Wilgass 32, 6370 Oberdorf, Telefon 041 610 85 68 / Mobile 079 240 65 47, E-Mail eierfarm.wil@bluewin.ch

Ürtekorporation nid dem Bach Büren
Die Korporation Büren nid und ob dem Bach bildete noch im Jahre 1413 eine Einheit. Rund 60 Jahre später war sie bereits in 4 Teile aufgeteilt. Im östlichen Viertel, also nid dem Bueholzbach, besassen die Leute rund um das Schlössli, inkl. Schwanden und Bueholz das Nutzungsrecht der Allmend sowie der Schwandenberg- und Sonnenbergwaldungen. Das zweite Viertel umfasste das Gebiet von Niederrickenbach, das dritte die Güter ennet dem Bueholzbach sowie die Wälder bis zum Grunggis und zur Wandfluh. Der vierte Teil bestand aus dem gänzlich abgesonderten Berghang des Diegisbalms. Mit der Gründung der Pfarrei Wolfenschiessen im Jahre 1465 erfolgte deren Abtrennung von der Mutterpfarrei Stans. Diese Trennung des Kirchganges bewog nun die Ürtner von Büren nid dem Bach und jenen von Niederrickenbach, sich wieder zu vereinigen. Büren nid dem Bach oder Niederbüren war die sechste politische Ürte in Nidwalden und stellte vor 1850 jeweils 2 Landräte. Weitere Informationen zu den Stammgeschlechtern nid dem Bach Büren finden Sie hier.

Ansprechperson:
Präsident: Oswald Christen, Ürtistrasse 3, 6382 Büren, Telefon 041 610 96 08