Bei jedem Todesfall ist die kommunale Teilungsbehörde am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zuhanden der Steuerbehörde aufzunehmen. Die kommunale Teilungsbehörde Oberdorf setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen in Verbindung. Vorhandene Verfügungen von Todes wegen, wie Testamente oder Erbverträge sind unmittelbar nach dem Todesfall im Original und ungeöffnet der kommunalen Teilungsbehörde Oberdorf zu übergeben. Es erfolgt die amtliche Eröffnung und Aufbewahrung der Dokumente.

Kontakt

Teilungsbehörde
Schulhausstrasse 19
6370 Oberdorf
Tel. 041 618 62 62
oberdorf@nw.ch

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00 Uhr
vor Feiertagen bis 16:30 Uhr
Samstag geschlossen
Terminvereinbarungen ausserhalb dieser Zeiten sind möglich.

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