Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Fremdsprachige Kinder, die dem Unterricht in deutscher Sprache noch nicht oder ungenügend folgen können, haben Anspruch auf Unterstützung im Fach Deutsch. Die Anmeldung für den DaZ-Unterricht erfolgt durch die Klassenlehrperson mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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