Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich Willkommen!

Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich bei einem Zuzug von einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch via eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. anmelden.

Erforderliche Unterlagen Schweizer Staatsangehörige:

  • Identitätskarte (ID) oder Schweizer Pass
  • Police oder Versicherungskarte der Krankenversicherung (für alle Familienmitglieder)
  • Miet-, Beherbergungs- oder Kaufvertrag Wohnung/Haus
  • Heiratsurkunde oder Familienausweis (falls verheiratet)
  • Sorgerechtsbestätigung (bei nichtverheirateten Paaren mit Kindern)
  • Geburtsurkunde (für alle Kinder)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Heimat- /Interimsausweis der Hauptwohnsitzgemeinde (für Wochenaufenthalter/innen)


Erforderliche Unterlagen Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländischer Reisepass bei Zuzug aus dem Ausland (für alle Familienmitglieder)
  • Ausländerausweis bei Zuzug innerhalb der Schweiz (für alle Familienmitglieder)
  • Wegzugsbestätigung der früheren Wohngemeinde bei Zuzug innerhalb der Schweiz (für alle Familienmitglieder)
  • Police oder Versicherungskarte der Krankenversicherung (für alle Familienmitglieder)
  • Miet-, Beherbergungs- oder Kaufvertrag Wohnung/Haus
  • Heiratsurkunde oder Familienausweis (falls verheiratet)
  • Sorgerechtsbestätigung (bei nichtverheirateten Paaren mit Kindern)
  • Geburtsurkunde (für alle Kinder)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Heimat- /Interimsausweis der Hauptwohnsitzgemeinde (für Wochenaufenthalter/innen)

Zuzug aus dem Ausland
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich beim Zuzug aus dem Ausland innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
 

Allgemeine Hinweise

Aktionen

Zugehörige Objekte

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