Besorgen aller Geschäfte im Einbürgerungswesen, soweit hierzu nicht eine andere Behörde oder Stelle zuständig ist.
Die Kommission ist für die zeitgerechte Vorbereitung von Entscheiden für den rechtsgleichen Vollzug der Einbürgerung zu Handen des Gemeinderates zuständig.
Sie beachtet dabei die Grundsätze der Zweckmässigkeit, der Verhältnismässigkeit und der Wirt-schaftlichkeit.

Kontakt

Einbürgerungskommission
Schulhausstrasse 19
6370 Oberdorf
Tel. 041 618 62 62
oberdorf@nw.ch

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