Einbürgerungskommission
Die Kommission ist für die zeitgerechte Vorbereitung von Entscheiden für den rechtsgleichen Vollzug der Einbürgerung zu Handen des Gemeinderates zuständig.
Sie beachtet dabei die Grundsätze der Zweckmässigkeit, der Verhältnismässigkeit und der Wirt-schaftlichkeit.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | Tätig in |
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