Gefährdungsmeldung
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können, sie geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (extern) | 041 618 76 40 | kesb@nw.ch |