Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes und ist zuständig, wenn ausländische Personen in Nidwalden leben möchten. Sie erteilt Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen und ist Einwohnerkontrolle der im Kanton Nidwalden wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer.

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Migration (extern)
Kreuzstrasse 2
Postfach 1242
6371 Stans
Tel. 041 618 44 90
migration@nw.ch

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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00 Uhr

vor Feiertagen bis 16:30 Uhr