Gemeinderatswahlen vom 3. Mai 2026
Publikation Wahlanordnung
Die Wahlanordnung ist im Nidwaldner Amtsblatt vom Dienstag, 10. Februar 2026 gemäss §14 Ziff. 1 Vollzugsverordnung über Urnenabstimmungen in kommunalen Angelegenheiten (NG 133.12) publiziert worden.
Einreichung Wahlvorschläge
Sämtliche Wahlvorschläge für die kommunalen Wahlen müssen bis spätestens Montag, 16. März 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Oberdorf, Gemeindehaus, eingereicht sein.
Wir empfehlen Ihnen, die Wahlvorschläge bei uns persönlich abzugeben, damit keine Probleme mit dem Einreichungstermin entstehen. Gemäss Art. 62 Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG, NG 132.2) fallen eingereichte Wahlvorschläge nach 12.00 Uhr ausser Betracht.
Unterzeichnung Wahlvorschläge
Gemäss Art. 60 Abs. 1 Wahl- und Abstimmungsgesetz haben mindestens 5 Aktivbürgerinnen oder Aktivbürger die Wahlvorschläge zu unterzeichnen.
Rückzug Wahlvorschläge
Eingereichte Wahlvorschläge können nach ihrer Veröffentlichung nicht mehr zurückgezogen werden (Art. 62 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsgesetz). Die Publikation der Wahlvorschläge erfolgt ab Dienstag, 17. März 2026.
Wahlprospekte
Für die Gestaltung der Wahlprospekte verweisen wir auf die Weisungen über Form und Umfang von Wahlprospekten vom 17. Dezember 2009. Die Wahlprospekte sind, wenn möglich bis Freitag, 20. März 2026, jedoch allerspätestens bis Montag, 23. März 2026, 12.00 Uhr, bei der Stiftung Weidli abzuliefern.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Wahlanordnung (PDF, 36 kB) | Download | 0 | Wahlanordnung |
| Formular Wahlvorschlag Gemeinderat (PDF, 58 kB) | Download | 1 | Formular Wahlvorschlag Gemeinderat |
| Formular Wahlvorschlag Gemeindepräsidium (PDF, 51 kB) | Download | 2 | Formular Wahlvorschlag Gemeindepräsidium |
| Formular Wahlvorschlag Gemeindevizepräsidium (PDF, 52 kB) | Download | 3 | Formular Wahlvorschlag Gemeindevizepräsidium |
| Weisungen Wahlprospekte (PDF, 16 kB) | Download | 4 | Weisungen Wahlprospekte |