Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen ist seit dem 1. Januar 2019 gültig. Sie beträgt 365 Franken pro Jahr und Haushalt. Die Abgabe dient dazu, die SRG sowie lokale Radio- und regionale Fernsehprogramme in allen Sprachregionen der Schweiz zu finanzieren.
Informationen
- Datum
- 26. Februar 2019
Dokumente
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| Die_neue_Abgabe_fur_Radio_und_Fernsehen.pdf (PDF, 966.38 kB) | Download | 0 | Die_neue_Abgabe_fur_Radio_und_Fernsehen.pdf |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 041 618 62 62 | oberdorf@nw.ch |