Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?
Die Adressänderungen sind innert 14 Tagen dem Einwohneramt oder via Online-Plattform eUmzug zu melden.
Wir benötigen folgende Angaben:
- Neue Adresse
- Datum der Adressänderung
- Wohnpartner/Untermieter
- Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer)
- Vormieter und Eigentümer der Wohnung
Bitte stellen Sie uns eine Kopie vom Miet- oder Untermietvertrag zu.
Wehrdienst- und Zivilschutzpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, umzumelden.
Bitte beachten Sie, dass auch ein Wohnungswechsel innerhalb derselben Liegenschaft dem Einwohneramt zu melden ist.
Allgemeine Hinweise
- Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug bei der Schulverwaltung, Schulhausstrasse 7, 6370 Oberdorf, Telefon 041 619 80 10 zu melden.
- Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
- Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Militär und Zivilschutz, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 041 618 62 62 | oberdorf@nw.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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