Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsunterlagen bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab.

Die Baugesuchsformulare können Sie über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Ordentliches Baubewilligungsverfahren (Art. 143 ff PBG)
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen werden in der Regel im ordentlichen Verfahren mit Publikation im Amtsblatt behandelt. Das Gleiche gilt auch für alle Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone.

Einfaches Baubewilligungsverfahren (Art. 154 ff PBG)
Bei Bauten und Anlagen, die offensichtlich keine privaten Interessen Dritten und keine wesentlichen öffentlichen Interessen berühren, kann der Gemeinderat ein einfaches Baugesuch gestatten, auf das Baugespann verzichten und von der öffentlichen Auflage absehen. Das Gleiche gilt für zeitlich befristete Bauten und Anlagen sowie bei Bauten, deren Baukosten unter CHF 50'000.00 veranschlagt sind.

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