Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch via eUmzugCH abmelden.

Erforderliche Unterlagen Schweizer Staatsangehörige:

  • Identitätskarte (ID) oder Schweizer Pass


Erforderliche Unterlagen Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländischer Reisepass (für alle Familienmitglieder)
  • Ausländerausweis (für alle Familienmitglieder)

 

Definitiver Wegzug ins Ausland
Sie beabsichtigen Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden.

Allgemeine Hinweise

  • Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug bei der Schulverwaltung, Schulhausstrasse 7, 6370 Oberdorf, Telefon 041 619 80 10 zu melden.
  • Hundehalter/innen haben ihren Hund jeweils beim Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Telefon 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch aufgrund der Hundesteuer abzumelden.
  • Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
  • Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Militär und Zivilschutz, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.

Zugehörige Objekte

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