Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?

Die Adressänderungen sind innert 14 Tagen dem Einwohneramt oder via Online-Plattform eUmzug zu melden.

Wir benötigen folgende Angaben:

  • Neue Adresse
  • Datum der Adressänderung
  • Wohnpartner/Untermieter
  • Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer)
  • Vormieter und Eigentümer der Wohnung

Bitte stellen Sie uns eine Kopie vom Miet- oder Untermietvertrag zu.

Wehrdienst- und Zivilschutzpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, umzumelden.

Bitte beachten Sie, dass auch ein Wohnungswechsel innerhalb derselben Liegenschaft dem Einwohneramt zu melden ist.

Allgemeine Hinweise

  • Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug bei der Schulverwaltung, Schulhausstrasse 7, 6370 Oberdorf, Telefon 041 619 80 10 zu melden.
  • Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
  • Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Militär und Zivilschutz, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.

Zugehörige Objekte

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