Es bestehen weder kantonale noch kommunale Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerken. In der Gemeinde Oberdorf ist das Abbrennen von Feuerwerken grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Vorbehalten bleiben allfällige Einschränkungen für grössere, der Gemeinde bekannte Veranstaltungen.

Während der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr darf grundsätzlich kein Feuerwerk abgebrannt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt.

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Merkblatt Abbrennen Feuerwerk (PDF, 40 kB) Download 0 Merkblatt Abbrennen Feuerwerk