Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes und ist zuständig, wenn ausländische Personen in Nidwalden leben möchten. Sie erteilt Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen und ist Einwohnerkontrolle der im Kanton Nidwalden wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer.
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