Waldbrandgefahr von Stufe 4 auf Stufe 3 zurückgestuft
Das bisher geltende absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das generelle Feuerwerksverbot werden per sofort aufgehoben.
Die Waldbrandgefahr ist damit jedoch noch nicht vollständig gebannt. Insbesondere an trockenen und exponierten Stellen kann die Vegetation weiterhin rasch Feuer fangen. Beim Umgang mit Feuer ist deshalb nach wie vor Vorsicht geboten.
Weiterhin Vorsicht beim Feuern
Feuer im Wald und im Freien dürfen nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Feuerstellen sind stets zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Bei starkem Wind ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten. Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.
Die Entwicklung der Waldbrandgefahr wird weiterhin beobachtet. Bei einer erneuten Zunahme der Trockenheit kann die Gefahrenstufe entsprechend angepasst werden.
Weitere Informationen zur aktuellen Gefahrenlage finden Sie unter www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
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| Medienmitteilung Herabstufung Waldbrandgefahr von Stufe 4 auf Stufe 3 (PDF, 148 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Herabstufung Waldbrandgefahr von Stufe 4 auf Stufe 3 |