Publizierte Baugesuche im Amtsblatt Nr. 17 vom 21. April 2026
Öffentliche Bekanntmachung gemäss Art. 147 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1): Die Baugesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht in der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Öffentlich-rechtliche Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich, mit Begründung und Anträgen sowie im Doppel beim Gemeinderat einzureichen (Art. 147 Abs. 2 PBG).
Bauobjekt:
Ersatz Jauchegrube und Neubau Remise sowie Terrainanpassungen
Hostettenstrasse 4c, 6370 Oberdorf
Gesuchsteller:
Josef Lussi, Hostettenstrasse 4, 6370 Oberdorf