Publizierte Baugesuche im Amtsblatt Nr. 16 vom 14. April 2026

14. April 2026

Öffentliche Bekanntmachung gemäss Art. 147 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1): Die Baugesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht in der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Öffentlich-rechtliche Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich, mit Begründung und Anträgen sowie im Doppel beim Gemeinderat einzureichen (Art. 147 Abs. 2 PBG).

Bauobjekt:
Abbruch Wohnhaus und Neubau Wohn- und Geschäftshaus
Wilstrasse 4, 6370 Oberdorf

Gesuchsteller:
PERALU Immobilien AG, CHE-283.125.580, Seebuchtstrasse 29, 6374 Buochs