Publizierte Baugesuche im Amtsblatt Nr. 16 vom 14. April 2026
Öffentliche Bekanntmachung gemäss Art. 147 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1): Die Baugesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht in der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Öffentlich-rechtliche Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich, mit Begründung und Anträgen sowie im Doppel beim Gemeinderat einzureichen (Art. 147 Abs. 2 PBG).
Bauobjekt:
Abbruch Wohnhaus und Neubau Wohn- und Geschäftshaus
Wilstrasse 4, 6370 Oberdorf
Gesuchsteller:
PERALU Immobilien AG, CHE-283.125.580, Seebuchtstrasse 29, 6374 Buochs