Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung

Informationen

Datum
29. November 2026
Lokalität

Gemeindehaus, Schulhausstrasse 19, 6370 Oberdorf

Kontakt
Andrea Somaini

Eidgenössische Vorlagen

Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) (BBl 2026 22)

Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (BBl 2026 1760)

Ebene
Bund
Art
Initiative

Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2026 1757)

Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (BBl 2026 1758)

Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Änderung der Kantonsverfassung betreffend die Aufhebung der Schulgemeinden

Beschreibung

Den Nidwaldner Stimmberechtigten wird am Sonntag, 29. November 2026, die Teilrevision der Kantonsverfassung betreffend die Aufhebung der Schulgemeinden zur Abstimmung unterbreitet. Als letzte der elf Gemeinden haben Oberdorf und Stansstad ihre Schulgemeinden per 1. Januar 2025 abgeschafft. Seither werden die entsprechenden Aufgaben überall von den Politischen Gemeinden wahrgenommen. In der Kantonsverfassung und weiteren kantonalen Erlassen finden sich jedoch weiterhin Bestimmungen zu den Schulgemeinden beziehungsweise zu den Schulräten. Mit der Teilrevision soll die Gesetzgebung an die heutigen Verhältnisse angepasst werden. Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit, Schulgemeinden wieder einzuführen. Die aktuellen Strukturen haben sich aus Sicht der Gemeinden bewährt.

Die Vorlage hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Bildungswesen. Änderungen an der Kantonsverfassung unterstehen der obligatorischen Volksabstimmung. Der Landrat unterstützt die Teilrevision einstimmig.

Ebene
Kanton
Art
-