Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 29. November 2026
- Lokalität
Gemeindehaus, Schulhausstrasse 19, 6370 Oberdorf
- Kontakt
- Andrea Somaini
Eidgenössische Vorlagen
Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) (BBl 2026 22)
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (BBl 2026 1760)
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2026 1757)
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (BBl 2026 1758)
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Kantonale Vorlagen
Änderung der Kantonsverfassung betreffend die Aufhebung der Schulgemeinden
- Beschreibung
Den Nidwaldner Stimmberechtigten wird am Sonntag, 29. November 2026, die Teilrevision der Kantonsverfassung betreffend die Aufhebung der Schulgemeinden zur Abstimmung unterbreitet. Als letzte der elf Gemeinden haben Oberdorf und Stansstad ihre Schulgemeinden per 1. Januar 2025 abgeschafft. Seither werden die entsprechenden Aufgaben überall von den Politischen Gemeinden wahrgenommen. In der Kantonsverfassung und weiteren kantonalen Erlassen finden sich jedoch weiterhin Bestimmungen zu den Schulgemeinden beziehungsweise zu den Schulräten. Mit der Teilrevision soll die Gesetzgebung an die heutigen Verhältnisse angepasst werden. Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit, Schulgemeinden wieder einzuführen. Die aktuellen Strukturen haben sich aus Sicht der Gemeinden bewährt.
Die Vorlage hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Bildungswesen. Änderungen an der Kantonsverfassung unterstehen der obligatorischen Volksabstimmung. Der Landrat unterstützt die Teilrevision einstimmig.
- Ebene
- Kanton
- Art
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