Öffentliche Bekanntmachung gemäss Art. 147 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1): Die Baugesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht in der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Öffentlich-rechtliche Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich, mit Begründung und Anträgen sowie im Doppel beim Gemeinderat einzureichen (Art. 147 Abs. 2 PBG).
Bauobjekt:
Zwei Informationstafeln an Aussenfassade, KW Ursprung, Parz. 455, Frongadmen, 6382 Büren (ausserhalb der Bauzone)
Gesuchsteller:
EWN, Wilgass 3, Postfach, 6370 Oberdorf
zur Übersicht |