Willkommen auf der Website der Gemeinde Oberdorf



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Navigation Inhalt Suche Inhaltsverzeichnis Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Gemeinde Oberdorf

Die Korporationen als Vorgängerorganisationen der heutigen Gemeinden



Korporation
Die Gründung der Bezirksgemeinden in Nidwalden war eine Folge der neuen Bundesverfassung von 1848 und der neuen Kantonsverfassung, welche an der ausserordentlichen Landsgemeinde vom 1. April 1850 angenommen wurde. Im Zuge dieser Verfassungsrevision wurde die Bezirksgemeinde oder gemäss heute geltender Terminologie die Politische Gemeinde Oberdorf aus den damaligen politischen Ürten Oberdorf und Waltersberg sowie Büren nid dem Bach als 11. Gemeinde des Kantons Nidwalden gebildet.
Ürti oder Irti nennt man in Nidwalden die zu gemeinsamer Nutzung von Wald, Weide und Alpen entstandenen Gemeinwesen. Die Organisation der Ürten umfasste ursprünglich vor allem die Regelung der ökonomischen Interessen ihrer Genossen. Gebietsmässig überlagerten die ökonomischen Ürten teilweise die politischen Verwaltungseinheiten. Ähnlich den städtischen Bürgerrechten schlossen sich die in den Ürten politisch und ökonomisch berechtigten Familien ab. Die Aufnahme neuer Glieder wurde verunmöglicht. Die Schliessung dieser ländlichen Nutzbürgerrechte war seit der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts eine vollendete Tatsache. Für Oberdorf sind die Genossenkorporation Stans, die Ürtekorporation Waltersberg Oberdorf und die Ürtekorporation nid dem Bach Büren wichtig.

Genossenkorporation Stans
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinschaft von Nieder- und Oberdorf in Stans schon vor 1370 bestanden hat.
Weitere Informationen zu den Stammgeschlechtern der Genossenbürger von Stans finden Sie hier.

Ansprechpartner
Genossenvogt: Stefan Flury
Verwaltung: Bernadette Kaiser-Lussi
Adresse: Genossenkorporation Stans, Postfach 421, 6371 Stans
Telefon 041 611 18 48 / Mobile 079 398 65 90
E-Mail kontakt@korporation-stans.ch
Webseite Genossenkorporation Stans

Ürtekorporation Waltersberg Oberdorf
Die Gemeinschaft von Waltersberg als kleinste Ürte von Nidwalden besteht seit 1426.
Oberdorf bildete mit Waltersberg die fünfte politische Ürte Nidwaldens, welche vor 1850 Anrecht auf 4 Landräte hatte. Im Verlaufe der Jahrhunderte konnte sich im Waltersberg ein einziges Landleutegeschlecht als genossenschaftlicher Geschlechterstamm behaupten.
Weitere Informationen zu den Stammgeschlechtern der Ürtebürger Waltersberg Oberdorf finden Sie hier.

Ansprechperson
Walter Flühler-Mathis, Wilgass 32, 6370 Oberdorf
Telefon 041 610 85 68 / Mobile 079 240 65 47
E-Mail eierfarm.wil@bluewin.ch

Ürtekorporation nid dem Bach Büren
Die Korporation Büren nid und ob dem Bach bildete noch im Jahre 1413 eine Einheit. Rund 60 Jahre später war sie bereits in 4 Teile aufgeteilt. Im östlichen Viertel, also nid dem Bueholzbach, besassen die Leute rund um das Schlössli, inkl. Schwanden und Bueholz das Nutzungsrecht der Allmend sowie der Schwandenberg- und Sonnenbergwaldungen. Das zweite Viertel umfasste das Gebiet von Niederrickenbach, das dritte die Güter ennet dem Bueholzbach sowie die Wälder bis zum Grunggis und zur Wandfluh. Der vierte Teil bestand aus dem gänzlich abgesonderten Berghang des Diegisbalms. Mit der Gründung der Pfarrei Wolfenschiessen im Jahre 1465 erfolgte deren Abtrennung von der Mutterpfarrei Stans. Diese Trennung des Kirchganges bewog nun die Ürtner von Büren nid dem Bach und jenen von Niederrickenbach, sich wieder zu vereinigen. Büren nid dem Bach oder Niederbüren war die sechste politische Ürte in Nidwalden und stellte vor 1850 jeweils 2 Landräte.
Weitere Informationen zu den Stammgeschlechtern nid dem Bach Büren finden Sie hier.

Ansprechperson
Präsident: Oswald Christen, Ürtistrasse 3, 6382 Büren
Telefon 041 610 96 08