- Sperrgut wird seit 2014 immer zusammen mit dem Hauskehricht gesammelt. Dazu muss das Sperrgut mit entsprechenden SUIBR!-Gebührenmarken beklebt werden (1 Marke pro 5 kg). Die SUIBR!-Gebührenmarken sind im Detailhandel als Bogen à 5 Marken für CHF 10.- erhältlich.
- Sperrgut darf nur von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Oberdorf abgegeben werden. Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe dürfen kein Sperrgut aus Abbrucharbeiten abgeben. Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.
Was nicht?
Material aus Wohnungsräumungen, Umbauten oder Renovationen wie Bodenbeläge, Türen, Fenster, Altholz etc., Vorhänge, Textilien, Elektrogeräte, Metall, Pneu’s ... Kurz gesagt: Alle Materialien, die in einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können.
Was wird mitgenommen?
Möbel, Teppiche, Matratzen, Hobby- und Freizeitgeräte, Holzabfälle, Skier, Snowboards, Surfbretter, Spielgeräte aus Holz usw.
Was wird nicht mitgenommen?
Material aus Wohnungsräumungen, Umbauten oder Renovationen, wie Bodenbeläge, Türen, Fenster, Altholz usw., Vorhänge, Textilien, Elektrogeräte, Metall, Autoreifen... kurz gesagt: Alle Materialien, die in einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können.
Tipps
Gut erhaltene Gegenstände können dem Brockenhaus Stans, Brockenstube fein und klein Wolfenschiessen oder dem Hol-Bring-Markt in Stans überbracht werden.
Bereitstellung
Sperrgut wird nur von Privathaushaltungen mit Kehrichtfahrzeugen eingesammelt und ist am Sammeltag bis 7.00 Uhr analog der Kehrichtabfuhr an der Strasse bereitzustellen.
Ablagerungsverbot
Es ist verboten, Sperrgut (Möbel usw.) bei den Altstoffsammelstellen zu deponieren.
Gebühren
1 Marke pro 5kg