Willkommen auf der Website der Gemeinde Oberdorf



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Navigation Inhalt Suche Inhaltsverzeichnis Seite drucken
Gemeinde Oberdorf

Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich Willkommen!

Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich bei einem Zuzug von einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch via eUmzugCH anmelden.

Erforderliche Unterlagen Schweizer Staatsangehörige:

  • Identitätskarte (ID) oder Schweizer Pass
  • Police oder Versicherungskarte der Krankenversicherung (für alle Familienmitglieder)
  • Miet-, Beherbergungs- oder Kaufvertrag Wohnung/Haus
  • Heiratsurkunde oder Familienausweis (falls verheiratet)
  • Sorgerechtsbestätigung (bei nichtverheirateten Paaren mit Kindern)
  • Geburtsurkunde (für alle Kinder)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Heimat- /Interimsausweis der Hauptwohnsitzgemeinde (für Wochenaufenthalter/innen)


Erforderliche Unterlagen Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländischer Reisepass bei Zuzug aus dem Ausland (für alle Familienmitglieder)
  • Ausländerausweis bei Zuzug innerhalb der Schweiz (für alle Familienmitglieder)
  • Wegzugsbestätigung der früheren Wohngemeinde bei Zuzug innerhalb der Schweiz (für alle Familienmitglieder)
  • Police oder Versicherungskarte der Krankenversicherung (für alle Familienmitglieder)
  • Miet-, Beherbergungs- oder Kaufvertrag Wohnung/Haus
  • Heiratsurkunde oder Familienausweis (falls verheiratet)
  • Sorgerechtsbestätigung (bei nichtverheirateten Paaren mit Kindern)
  • Geburtsurkunde (für alle Kinder)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Heimat- /Interimsausweis der Hauptwohnsitzgemeinde (für Wochenaufenthalter/innen)

Zuzug aus dem Ausland
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich beim Zuzug aus dem Ausland innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
 

Allgemeine Hinweise

  • Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug bei der Schulverwaltung, Schulhausstrasse 7, 6370 Oberdorf, Telefon 041 619 80 10 zu melden.
  • Hundehalter/innen haben ihren Hund jeweils beim Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Telefon 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch aufgrund der Hundesteuer abzumelden.
  • Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
  • Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Militär und Zivilschutz, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
  • Bei Fragen betreffend Aufenthaltsbewilligung können Sie sich an das Amt für Justiz, Abteilung Migration, Kreuzstrasse 2, Postfach 1242, 6371 Stans, Tel. 041 618 44 90, wenden.

Aktionen
Link


Verantwortliche Person: Astrid Blättler
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

zur Übersicht