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Gemeinde Oberdorf

Hilfestellung im Todesfall

Zuständiges Amt: Teilungsbehörde

Todesfall


Bei jedem Todesfall ist sofort ein Arzt zu konsultieren, der den Tod feststellt und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.  

Die ärztliche Todesbescheinigung haben die Angehörigen dem zuständigen Zivilstandsamt abzugeben. Bei einem Todesfall im Spital oder Heim wird ein Tod direkt dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.

Informationen im Trauerfall

Schwere Krankheiten, Unfälle und Todesfälle sind einschneidende Ereignisse. In dieser schwierigen Zeit stehen Ihnen die Politische Gemeinde Oberdorf, die Kirchen sowie verschiedene gemeinnützige Organisationen unterstützend zur Seite.

Die Broschüre "Der letzte Weg" informiert über notwendige Schritte im Trauerfall, enthält nützliche Kontakte, Anregungen und eine Checkliste (siehe Publikationen).

Für organisatorische Belange rund um die Bestattung – wie Terminvereinbarungen – sind das Pfarramt, die katholische Kaplanei Büren sowie die Friedhofverwaltung zuständig. Diese arbeiten eng mit den Kirchen und dem Bestattungsinstitut zusammen.

 
Pfarrämter
Römisch-katholisches Pfarramt Stans, Knirigasse 1, 6370 Stans, Tel. 041 610 92 61
Evangelisch-reformiertes Pfarramt Stans, Buochserstr. 16, 6370 Stans, Tel. 041 610 56 53
Römisch-katholische Kaplanei Büren, Kirchstrasse 10, 6382 Büren, Tel. 041 610 21 01
 
Bestattungsunternehmen der Region
Die Kontaktangaben zu den Bestattungsinstituten in Ihrer Nähe finden Sie auf der letzten Seite der Broschüre "Der letzte Weg".
 
Friedhofreglemente
(siehe Publikationen)
 
 

Publikationen

Name Datum Laden
Broschüre Todesfall – wie geht es weiter? 01.05.2022 (pdf, 455.1 kB)
Checkliste Todesfall 01.05.2022 (pdf, 23.1 kB)
Friedhofreglement Stans 07.01.2016 (pdf, 56.8 kB)
Friedhofsreglement Büren 22.06.2022 (pdf, 7573.5 kB)


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