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Gemeinde Oberdorf

Gelegenheitswirtschaft

Zuständiges Amt: Gemeindeverwaltung
Verantwortlich: Kuster, Carina

Wer gegen Entgelt an öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.

Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft kann über den Online-Schalter heruntergeladen werden. Es ist mindestens 30 Tage vor der Durchführung des Anlasses bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden. 

Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz erhalten Sie bei Jugendschutz zentral  der Kantone Nidwalden, Obwalden, Luzern, Schwyz, Uri und Zug. Zudem können Sie für Ihren Betrieb oder Ihre Veranstaltung Jugendschutzmaterialien bestellen.

Veranstaltungen mit Schallemissionen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung müssen mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Kantonspolizei Nidwalden angemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umwelt.


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 134.3 kB).

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Gesuch Gelegenheitswirtschaft (pdf, 105.7 kB)


Publikationen

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Informationen zur Parkplatzbenützung für Veranstalter 14.04.2022 (pdf, 190.5 kB)


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