Interimsausweis (Heimatausweis)

Zuständiges Amt: Einwohneramt
Verantwortlich: Blättler, Astrid

Interimsausweis


 

Definition des Wochenaufenthalts
Wochenaufenthalter sind Personen, die werktags am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel die Wochenenden) regelmässig an ihrem Lebensmittelpunkt verbringen. Ein Wochenaufenthalt kann begründet werden, wenn eine tägliche Rückkehr an den Wohnort aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht zumutbar ist.

Anmeldung
Wochenaufenthalter/innen haben sich mittels Interimsausweis (Heimatausweis) in der Aufenthaltsgemeinde anzumelden. Der Ausweis ist bei der Wohnsitzgemeinde gegen eine Gebühr zu bestellen und bei der Anmeldung im Original vorzulegen.

Beispiele für die Begründung eines Wochenaufenthalts:

  • ausserkantonale Erwerbstätigkeit
  • Heimaufenthalt
  • Studium

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Name Online
Interimsausweis


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Gedruckt am 02.05.2025 05:03:56