
| 08.03.2026 | ||
| Kanton | ||
| Legislative | ||
| Beschreibung | ||
Die Gesamterneuerungswahlen für den Landrat (Legislative) finden alle vier Jahre statt. Im Landrat werden 60 Vertreterinnen und Vertreter aus den elf Gemeinden im Proporzverfahren (Doppelter Pukelsheim) für dieselbe Amtsperiode gewählt. Der Amtsantritt aller gewählten kantonalen Behörden erfolgt am 1. Juli 2026. Kandidaturen für den Landrat müssen bis am Montag, 5. Januar 2026, 12.00 Uhr, bei der jeweiligen Gemeindekanzlei eingetroffen sein. | ||
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