Am 1. August wird mancherorts zur Feier des Tages ein Brauchtumsfeuer entfacht. Nicht alle Materialien eignen sich zur Verfeuerung. Einige können sogar gesundheitsschädliche Schadstoffe freisetzen. Das kantonale Amt für Umwelt und Energie gibt Tipps im Umgang mit 1.-August-Feuern.
Weitere Informationen können dem Flyer, der Medienmitteilung sowie dem Merkblatt "Verbrennen von natürlichen Wald- Feld- und Gartenabfälle" entnommen werden.Dokumente | Flyer 1.-August-Feuer (pdf, 689.0 kB) Medienmitteilung 1.-August-Feuer (pdf, 175.1 kB) Merkblatt Verbrennen von natürlichen WFG-Abfällen (PDF, 64.2 kB) |
zur Übersicht |