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Gemeinde Oberdorf

Publizierte Baugesuche im Amtsblatt Nr. 37 vom 11. September 2024

Öffentliche Bekanntmachung gemäss Art. 147 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1): Die Baugesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht in der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Öffentlich-rechtliche Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich, mit Begründung und Anträgen sowie im Doppel beim Gemeinderat einzureichen (Art. 147 Abs. 2 PBG).

Bauobjekt:
Um- und Anbau Wohnhaus, Parz. 606, Schinhaltenstrasse 31, 6370 Oberdorf

Gesuchsteller:
Patrick und Eileen Häcki, Boden 1, 6376 Emmetten



Datum der Neuigkeit 11. Sept. 2024