Öffentliche Bekanntmachung gemäss Art. 147 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1): Die Baugesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht in der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Öffentlich-rechtliche Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich, mit Begründung und Anträgen sowie im Doppel beim Gemeinderat einzureichen (Art. 147 Abs. 2 PBG).
Bauobjekt:
Um- und Anbau Wohnhaus, Parz. 606, Schinhaltenstrasse 31, 6370 Oberdorf
Gesuchsteller:
Patrick und Eileen Häcki, Boden 1, 6376 Emmetten
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