Sperrgut

Sperrgut wird seit 2014 immer zusammen mit dem Hauskehricht gesammelt. Dazu muss das Sperrgut mit entsprechenden SUIBR!-Gebührenmarken beklebt werden (1 Marke pro 5 kg). Die SUIBR!-Gebührenmarken sind im Detailhandel als Bogen à 5 Marken für CHF 10.- erhältlich.

Sperrgut darf nur von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Oberdorf abgegeben werden. Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe dürfen kein Sperrgut aus Abbrucharbeiten abgeben. Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.

Bereitstellung
Sperrgut wird nur von Privathaushaltungen mit Kehrichtfahrzeugen eingesammelt und ist am Sammeltag bis 7.00 Uhr analog der Kehrichtabfuhr an der Strasse bereitzustellen.

Was
Möbel, Teppiche, Matratzen, Hobby- und Freizeitgeräte, Holzabfälle, Skier, Snowboards, Surfbretter, Spielgeräte aus Holz usw.

Was nicht
Material aus Wohnungsräumungen, Umbauten oder Renovationen, wie Bodenbeläge, Türen, Fenster, Altholz usw., Vorhänge, Textilien, Elektrogeräte, Metall, Autoreifen... kurz gesagt: Alle Materialien, die in einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können.

Tipps
Gut erhaltene Gegenstände können dem Brockenhaus Stans, Brockenstube fein und klein Wolfenschiessen oder dem Hol-Bring-Markt in Stans überbracht werden.

Sammelstellen
Recycling-Center Zimmermann Buochs / kostenpflichtig
Deponie Cholwald Ennetmoos / kostenpflichtig

Wichtig
Es ist verboten, Sperrgut (Möbel usw.) bei den Altstoffsammelstellen zu deponieren.

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Gedruckt am 24.04.2024 23:01:15