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Gemeinde Oberdorf

Baubewilligungsverfahren

Zuständiges Amt: Bauamt
Verantwortlich: Kayser, Martin

Baugesuch


Ordentliches Baubewilligungsverfahren
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen werden in der Regel im ordentlichen Verfahren mit Publikation im Amtsblatt behandelt. Das Gleiche gilt auch für alle Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone.

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Bei Bauten und Anlagen, die offensichtlich keine privaten Interessen Dritten und keine wesentlichen öffentlichen Interessen berühren, kann der Gemeinderat ein vereinfachtes Baugesuch gestatten. Das Gleiche gilt für zeitlich befristete Bauten und Anlagen sowie bei Bauten, deren Baukosten unter CHF 100'000.00 veranschlagt sind.

Herunterladen der Baugesuchsformulare
Bitte klicken Sie hier. Sie gelangen direkt auf die Homepage des Kantons Nidwalden. Dort können Sie immer die aktuellen Formulare herunterladen.

Baugesuch einreichen
Baugesuche sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Baupublikationen im ordentlichen Verfahren erscheinen in der Regel jeweils am Mittwoch im Amtsblatt. Damit eine Publikation im Amtsblatt auf den nächstmöglichen Termin in Betracht gezogen werden kann, müssen die Baugesuchsunterlagen spätestens am Freitag, der Vorwoche, um 12:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht sein.


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 134.3 kB).

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Baugesuchsformular Link


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