Erbenbescheinigung

Zuständiges Amt: Sekretariat des Gemeinderates
Verantwortlich: Somaini, Andrea

Erbenbescheinigung


Nach einem Todesfall können Banken, Versicherungen usw. von den gesetzlichen Erben eine formelle Erbenbescheinigung verlangen. Diese wird nach der Inventarisation des Nachlasses des Verstorbenen durch die kommunale Teilungsbehörde ausgestellt.

Mit der Erbenbescheinigung kann beim Grundbuchamt auch der Eigentumsübergang auf die Erben eingetragen werden.

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Gedruckt am 23.04.2024 10:12:10