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Gemeinde Oberdorf

Handlungsfähigkeitszeugnis


Handlungsfähigkeit


Im Geschäfts- oder Behördenverkehr müssen Sie sich allenfalls über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird aussgestellt von der

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Stansstaderstrasse 54
Postfach 1251
6371 Stans
Telefon 041 618 76 40
Telefax 041 618 76 41
kesb@nw.ch
Öffnungszeiten: Montag - Freitag  08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

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