Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?
Die Adressänderungen sind innert 14 Tagen dem Einwohneramt oder via Online-Plattform eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden.
Wir benötigen folgende Angaben:
- Neue Adresse
- Datum der Adressänderung
- Wohnpartner/Untermieter
- Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer)
- Vormieter und Eigentümer der Wohnung
Bitte stellen Sie uns eine Kopie vom Miet- oder Untermietvertrag zu.
Wehrdienst- und Zivilschutzpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando NidwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., umzumelden.
Bitte beachten Sie, dass auch ein Wohnungswechsel innerhalb derselben Liegenschaft dem Einwohneramt zu melden ist.
Allgemeine Hinweise
- Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug bei der Schulverwaltung, Schulhausstrasse 7, 6370 Oberdorf, Telefon 041 619 80 10 zu melden.
- Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando NidwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
- Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Militär und ZivilschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
|---|
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 041 618 62 62 | oberdorf@nw.ch |