Identitätskarte

Zuständiges Amt: Amt für Justiz (extern)

ID


Seit dem 1. März 2010 wird die Identitätskarte durch das Amt für Justiz, Passbüro, ausgestellt. Um eine neue Identitätskarte zu beantragen ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Die antragsstellende Person kann sich telefonisch unter 041 618 44 70 / 71 oder im Internet unter www.schweizerpass.ch anmelden und einen Termin reservieren. Das Passfoto für die Identitätskarte wird durch das Amt für Justiz, Passbüro, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans vor Ort erstellt.

Minderjährige

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen zusammen mit mindestens einem Elternteil, beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung beim Amt für Justiz vorsprechen.

Abgelaufene Ausweise

Die alten Ausweisdokumente oder eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeidienststelle sind bei der persönlichen Vorsprache vorzulegen.

Nach der persönlichen Vorsprache ist mit einer Ausstellungsdauer von maximal 10 Arbeitstagen zu rechnen.

Weitere Informationen zu Identitätskarte oder Pass finden Sie auf der Homepage des kantonalen Passbüros Nidwalden oder unter www.schweizerpass.ch.


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Gedruckt am 29.03.2024 00:02:58