Pass

Zuständiges Amt: Amt für Justiz (extern)

Schweizer Pass


Biometrischer Pass

Seit dem 1. März 2010 wird nur noch der biometrische Pass ausgestellt. Für die Erfassung der biometrischen Daten (Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke) ist zwingend eine Voranmeldung mit Terminreservation notwendig. Die Anmeldung kann telefonisch unter 041 618 44 70 / 71 erfolgen.

Provisorischer Pass

In dringenden Fällen, wenn die Frist für einen ordentlichen Pass nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal 12 Monaten und wird in der Regel bei der Wiedereinreise in der Schweiz am Flughafen eingezogen. Erfolgt die Einreise nicht an einem Schweizer Flughafen, ist der provisorische Pass spätestens bei der Beantragung des nächsten ordentlichen Ausweises dem Amt für Justiz zurückzugeben.

Weitere Informationen zu Pass oder Identitätskarte finden Sie auf der Homepage des kantonalen Passbüros Nidwalden oder unter www.schweizerpass.ch.


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Gedruckt am 23.04.2024 21:12:35