Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Schweizer Staatsangehörige
Die Anmeldung ist innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Bitte melden Sie sich elektronisch unter eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder direkt beim Einwohneramt an.

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

• ID oder Pass
• Kopie des Miet- oder Untermietvertrags
• Krankenkassennachweis
• Für Kinder: Familienbüchlein oder Geburtsurkunde der Kinder, Scheidungsurteil, Erklärung  gemeinsame elterliche Sorge
 
Militärdienst- oder Zivilschutzleistende
Wehrdienst- und Zivilschutzpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Amt für Militär und Zivilschutz Amt für Militär und Zivilschutz NidwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., abzumelden.
 

Möchten Sie sich als Wochenaufenthalter/in anmelden, könne Sie den eUmzugs-Dienst leider nicht benutzen. Wir bitten Sie in diesem Fall sich persönlich bei uns zu melden. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Interimsausweis (Heimatsausweis). Sie erhalten diesen bei Ihrer aktuellen Wohngemeinde.

 

Ausländische Staatsangehörige
Die Anmeldung ist innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Bitte melden Sie sich elektronisch unter eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder direkt beim Einwohneramt an.
 

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

• Ausländerausweis
• Pass oder Ausweis
• Kopie des Miet- oder Untermietvertrags
• Krankenkassennachweis
• Heiratsurkunde/Scheidungsurteil/Geburtsurkunde
• Für Kinder: Geburtsurkunde der Kinder, Scheidungsurteil, Erklärung gemeinsame elterliche Sorge
• Arbeitsvertrag
 
Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter erscheinen.

Schulpflichtige Kinder
Schulpflichtige Kinder sind beim Schulsekretariat , Schulhausstrasse 7, 6370 Oberdorf, anzumelden. Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Homepage, Rubrik Schule. 

Hinweis
Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner SachversicherungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Riedenmatt 1, 6371 Stans, Telefon 041 618 50 50.

 

Formulare für ausländische Staatsbürger

Zugehörige Objekte

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