Teilungsbehörde

Adresse: Schulhausstrasse 19, 6370 Oberdorf
Telefon: 041 618 62 62
Telefax: 041 618 62 60
E-Mail: oberdorf@nw.ch
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.30 Uhr
Samstag geschlossen

Bei jedem Todesfall ist die kommunale Teilungsbehörde am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zuhanden der Steuerbehörde aufzunehmen. Die kommunale Teilungsbehörde Oberdorf setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen in Verbindung. Vorhandene Verfügungen von Todes wegen, wie Testamente oder Erbverträge sind unmittelbar nach dem Todesfall im Original und ungeöffnet der kommunalen Teilungsbehörde Oberdorf zu übergeben. Es erfolgt die amtliche Eröffnung und Aufbewahrung der Dokumente.



Personen

NameFunktionTelefon
Zumbühl, MelanieGemeindeschreiberin-Stv.041 618 62 56


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Gedruckt am 29.03.2024 11:48:38