| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung hat gemäss Art. 35 Gemeindegesetz und Art. 2-4 Gemeindeordnung folgende Befugnisse:    - die Wahl der Behörden, insbesondere der Finanz- und der Hochbaukommission
 - die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
 - die Beschlüsse über Ausgaben und finanzielle Verfügungen, welche die Finanzkompetenzen des administrativen Rates übersteigen
 - die Festsetzung des jährlichen Voranschlages
 - die Genehmigung der Gemeinderechnung und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes
 - die Festlegung der Entschädigungen an die Mitglieder der Gemeindebehörden und Kommissionen
 - die Beschlussfassung über den Beitritt zu Gemeindeverbänden und über einen allfälligen Austritt
 - die Erteilung und Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
 - alle weitern Geschäfte, die durch die Gesetzgebung oder durch Beschluss des administrativen Rates der Gemeindeversammlung zugewiesen werden.
 
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