Gemeindeführungsstab
Der Gemeindeführungsstab schafft die Voraussetzung, dass der Gemeinderat auch im Falle einer ausserordentlichen Lage die erforderlichen Entscheide sachgerecht treffen kann.
Dem Gemeindeführungsstab obliegen insbesondere:
- die Beschaffung und Aufarbeitung von Nachrichten für die Lageübersicht
- die Planung und Beantragung von Massnahmen an den Gemeinderat zur Bewältigung der ausserordentlichen Lage
- das selbständige Anordnen von Massnahmen in den übertragenen Bereichen
- die Umsetzung und Überwachung der Anordnungen
- die Zusammenarbeit mit den zugewiesenen Kräften
- die Antragstellung für das Aufbieten bzw. die Orientierung des kantonalen Führungsstabes
Informationen betreffend der Alarmierung der Bevölkerung erhalten Sie HIER.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | Tätig in |
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