Hinweis

Für die Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Oberdorf klicken Sie bitte auf das entsprechende Abstimmungsdatum.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die vollständigen Resultate des Kantons finden Sie hier.

Ausübung des Stimmrechts
Informationen betreffend die Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie von Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis sowie dem Zustell- und Antwortkuvert. Dieses Fensterkuvert enthält nebst dem Abstimmungsmaterial auch den Stimmrechtsausweis.

Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn sie der Gemeinderat anordnet oder wenn dies ein Zwanzigstel der Aktivbürger schriftlich verlangt. Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Traktandenliste zur entsprechenden Gemeindeversammlung speziell hingewiesen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben.

 

 
Kontakt

Andrea Somaini (andrea.somaini@nw.ch)
 
Urnenöffnungszeiten

Foyer des Gemeindehauses Oberdorf, Schulhausstr. 19, 6370 Oberdorf
Sonntag, 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr

 

 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

Die brieflich abgegebene Stimme ist ungültig, wenn:
 

Gedruckt am 24.04.2024 17:27:38